Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 bis 8 Personen. Die Vorstandsmitglieder leiten den Verein
Teilhabe ist der Lebenshilfe besonders wichtig. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung, Eltern, Angehörige und Mitarbeiter mitmachen und mitbestimmen können.
Verschiedene Gruppen und Räte treffen sich regelmäßig mit den leitenden Mitarbeitern des Vereins Lebenshilfe Aachen e.V..
Das sind zum Beispiel
Viele dieser Gruppen werden gewählt.
Die Mitgliederversammlung wählt zum Beispiel den Vorstand des Vereins.
Und die Bewohner einer Wohnstätte wählen einen Bewohnerbeirat.
Der Vorstand besteht aus 4 bis 8 Personen. Die Vorstandsmitglieder leiten den Verein
Der Betriebsrat vertritt die Mitarbeiter der Lebenshilfe. Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Mitarbeiter mit Schwerbehinderung.
Die Mitgleiderversammlung ist das höchste Gremium im Verein.
Im Lebenshilfe-Rat treffen sich Vertreter aus den Bewohnerbeiräten und dem BeWo-Beirat.
Die Bewohner der Wohnstätten sollen in ihrem Wohnhaus mitbestimmen und mitwirken können.
In den Kindertagesstätten können Eltern sich einbringen und mitmachen. Dafür gibt es drei Gremien, die Elternversammlung, den Elternrat und den Rat der Kindertageseinrichtung.
Im Gesamt-Angehörigen- und Betreuerbeirat können verschiedene Menschen mitarbeiten: Eltern, Angehörige oder gesetzliche Betreuer von Bewohnern der Lebenshilfe Aachen.
Lebenshilfe Aachen e.V.
Adenauerallee 38
52066 Aachen
Tel. 02 41 / 4 13 44 54 -0
Diese Website ist in "Einfacher Sprache" verfasst. Damit der Text leichter zu lesen ist, schreiben wir nur von Männern. Frauen sind natürlich auch gemeint. Ein Beispiel: Der Vorsitzende meint genauso die Vorsitzende. Mehr zu Einfache Sprache.
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