Die Bewohner der Wohnstätten sollen in ihrem Wohnhaus mitbestimmen und mitwirken können. In einer großen Wohnstätte können natürlich nicht alle mitreden. Darum gibt es ein Gesetz, dass Wohn- und Teilhabegesetz. Dieses schreibt vor, dass die Bewohner Menschen wählen, die für sie sprechen. Das ist der Bewohnerbeirat. In der Lebenshilfe Aachen gibt es für jede Wohnstätte einen eigenen Bewohnerbeirat.
Der Bewohnerbeirat wird alle 4 Jahre von allen Bewohnern einer Wohnstätte gewählt.
Aufgabe des Bewohnerbeirates ist es:
Auch die Betreuten im ambulant Betreuten Wohnen, dem BeWo, haben einen Rat. Den BeWo-Beirat.
Der BeWo-Rat wird alle 4 Jahre von allen Betreuten im BeWo gewählt.
Aufgabe des BeWo-Rates ist es: