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Mitwirkung in den Kindertagesstätten
Mitwirkung in den Kindertagesstätten

Mitwirkung in den Kindertagesstätten

Elternversammlung

In den Kindertagesstätten können Eltern sich einbringen und mitmachen. Dafür gibt es drei Gremien, die Elternversammlung, den Elternrat, und den Rat der Kindertageseinrichtung.

Mindestens einmal im Jahr treffen sich alle Eltern einer Kindertagesstätte zur Elternversammlung.

Hier werden die Eltern über alle Veränderungen in der KiTa informiert und es gibt einen Programmpunkt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern. Zum Beispiel einen Vortrag. Außerdem wird der Elternbeirat gewählt.

Elternbeirat

Der Elternbeirat, das sind Eltern einer KiTa, die die Interessen aller Eltern der Einrichtung gegenüber der Lebenshilfe und der KiTa-Leitung vertreten. Der Elternbeirat und die Kitaleitung treffen sich mehrmals und stehen in einem engen Austausch.

Rat der Kindertageseinrichtung

Im Rat der Kindertageseinrichtung treffen sich Mitglieder des Elternbeirates, Mitarbeiter der KiTa, die Leitung der KiTa und die Bereichsleitung aller Kindertagesstätten der Lebenshilfe. Sie beraten sich über Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung der KiTa und vereinbaren die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die KiTa.