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Mitgliederversammlung

Gemeinsam entscheiden

Mindestens einmal im Jahr muss der Vorstand alle Mitglieder des Lebenshilfe Aachen e.V. zu einer Versammlung einladen:

Der Mitgliederversammlung.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl des Rechnungsprüfers
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Änderung der Satzung
  • Entscheidung über eine Auflösung des Vereins.

Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung gibt es in unserer Satzung

Satzung Lebenshilfe Aachen e. V.