Verlassen der Wohnstätte
Menschen mit Behinderung können die Wohnangebote jederzeit verlassen. Sie werden auch wieder aufgenommen. Aber sie müssen die notwendigen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einhalten.
Bei einer Rückkehr von Menschen mit Behinderung in Wohnangebote erfolgt ein Kurzscreening in der Wohneinrichtung. Bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus wird dies von einem Arzt/einer Ärztin gemacht.
Wenn Menschen mit Behinderung die Einrichtung verlassen – egal ob für wenige Stunden oder mehrere Tage, ist es sehr wichtig, dass die festgelegten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei der Rückkehr muss versichert werden, dass diese eingehalten worden sind.
Datum der Meldung: 29. Mai 2020