Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

    Jeder Mensch bestimmt selber wie er in der letzten Lebensphase versorgt werden möchte. Die Beratung unterstützt dabei die eigenen Wünsche und Entscheidungen über Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen zu beschreiben.

    Die persönlichen Wünsche, Vorstellungen und Patientenverfügungen für die letzte Lebensphase werden aufgeschrieben. Wenn der Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann, dann achten die Mitarbeitenden der Wohnstätte und die gesetzlichen Betreuer darauf, dass die Wünsche für die letzte Lebensphase eingehalten werden.

    Das Palliativ- und Hospizgesetz wurde durch die Beratung zur „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ erweitert. Diese Beratung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Jeder Mensch, der in einer Wohnstätte des Vereins Lebenshilfe Aachen lebt und deren gesetzlicher Betreuer, kann sich beraten lassen. Es geht um die Wünsche und Möglichkeiten zur medizinischen, pflegerischen psychosozialen und geistlichen Versorgung in der letzten Lebensphase.

     

    Lebenshilfe Aachen e.V.
    Adenauerallee 38
    52066 Aachen
    Tel. 02 41 / 4 13 44 54 -0

    Diese Website ist in "Einfacher Sprache" verfasst. Damit der Text leichter zu lesen ist, schreiben wir nur von Männern. Frauen sind natürlich auch gemeint. Ein Beispiel: Der Vorsitzende meint genauso die Vorsitzende. Mehr zu Einfache Sprache.
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